Schulgeld

In der Schulgeldtabelle finden Sie die Schulgeldtarife für subventionierten wie auch unsubventionierten Unterricht.

Subventionierter Musikschulunterricht

Der Kanton Bern und die Wohngemeinden unterstützen den Musikschulunterricht von Kindern ab Kindergartenalter, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung (bis max. 25 Jahre). Die Gemeinde gibt vor, welche Musikschule besucht werden darf. 

Unsubventionierter Musikschulunterricht

Kinder mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern können in Langenthal und Herzogenbuchsee keine Kurse zum subventionierten Tarif besuchen. Ebenso sind Kinder vor dem Kindergarteneintritt sowie Erwachsene vom subventionierten Unterricht ausgeschlossen. Für sie gelten die unsubventionierten Tarife.