Spontaneintritt

Wer nach dem Schnupperkurs direkt mit regulärem Musikunterricht fortfahren möchte, darf bei uns auch mitten im Semester einsteigen. Bei einem Spontaneintritt bleibt man unbefristet angemeldet und es gelten die Abmeldetermine gemäss Schulordnung (31. Mai und 30. November fürs jeweilige Folgesemester).

Das Schulgeld wird nach den Tarifen für Einzellektionen für die verbleibenden Wochen bis Semesterende erhoben. Zusätzlich fällt wie beim regulären Eintritt die einmalige Einschreibegebühr von CHF 15.- an.

Bei einem Spontaneintritt werden im Eintrittssemester keine Stipendien, Familien- oder Mehrfächerrabatte gewährt. Es gilt die Absenzenregelung gemäss Schulordnung.

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